Interview
«Zug ist ein Seismograph der internationalen Wirtschaft»
Um zu verhindern, dass invasive Arten wie die Quaggamuschel von See zu See verschleppt werden, muss die Ausrüstung unbedingt gereinigt werden. Für Schiffe gilt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.
Mit dem Sommer steigt die Nutzung des Zugersees – und damit auch das Risiko, invasive Arten wie die Quaggamuschel zu verbreiten. Um unsere Gewässer zu schützen, ist gründliches Reinigen von Ausrüstung und Booten unerlässlich.
Im Sommer 2024 wurde die invasive Quaggamuschel erstmals im Zugersee nachgewiesen – eine alarmierende Entwicklung. Die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammende Muschel vermehrt sich rasant, verstopft Wasserleitungen, beeinträchtigt Infrastrukturen und verdrängt einheimische Tierarten. Ihre Ausbreitung in weitere Gewässer des Kantons und der Zentralschweiz gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.
Um eine weitere Ausbreitung zu stoppen, appellieren die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV) und Umwelt Zentralschweiz auch an die Bevölkerung im Kanton Zug: Wer seine Ausrüstung – wie Angelruten, Neoprenanzüge, SUP-Boards oder Kanus – in verschiedenen Gewässern nutzt, muss diese unbedingt gründlich reinigen, kontrollieren und vollständig trocknen. Nur so lassen sich winzige Muschellarven oder Pflanzenteile entfernen, die sich an Geräten, Kleidung oder Booten festsetzen können. Empfohlene Vorgehensweise:
• Reinigen: Mit heissem Wasser (über 45°C) gründlich abspülen
• Kontrollieren: Sorgfältig auf Tier- oder Pflanzenreste überprüfen • Trocknen: Vor der nächsten Nutzung vollständig austrocknen lassen.
Diese einfachen Massnahmen helfen, die Artenvielfalt im Zugersee zu bewahren - und Schäden an Wasserwerken, Bootsanlagen und der Natur zu vermeiden.
Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt seit August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reini-gungspflicht (SMRP). Die neue Pflicht hat sich im vergangenen Sommer bewährt. So funktioniert die SMRP:
• Online-Meldung des geplanten Gewässerwechsels
• Reinigung bei zertifizierter Fachstelle
• Freigabe erhalten (digital oder ausgedruckt mitführen)
• Einwassern nur mit gültiger Freigabe
Diese Pflicht schützt nicht nur die Seen, sondern schafft klare und faire Regeln für alle Schiffsbesitzer. Die Massnahme hat sich bereits im ersten Jahr bewährt – mit hoher Akzeptanz und positiver Resonanz seitens der Bootsfahrerinnen und -fahrer. Was als Pionierprojekt in der Zentralschweiz begann, findet mittlerweile schweizweit Nachahmer: Die Kantone Bern, Zürich, Glarus, Graubünden und St. Gallen haben sich dem SMRP-System angeschlossen. Die rasche Ausbreitung der Quaggamuschel zeigt deutlich, wie wichtig ein kantonsübergreifendes Vorgehen ist. Der Kanton Zug spielt dabei eine führende Rolle – als Hüter des gleichnamigen Sees und als aktiver Partner in der interkantonalen Zusammenarbeit.
Die Seen im Kanton Zug gehören zu den schönsten der Schweiz – und sie sind zugleich wertvolle Lebensräume, Trinkwasserspeicher und Naherholungsgebiete. Ihr Schutz beginnt bei jedem Einzelnen. Wer Gewässer nutzt, trägt Verantwortung. Mit wenigen, aber konsequenten Schritten können wir gemeinsam verhindern, dass sich invasive Arten wie die Quaggamuschel weiter ausbreiten – zum Wohl von Mensch, Natur und Infrastruktur.
Uwe Guntern
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