Zeitgeschichte
Vor 70 Jahren fuhr das Tram in den Zuger Gemeinden
«Der Zugersee ist kein toter See» (Schwyzer Kantonsrat Reto Keller).
Nach dem Schwyzer Nein zur Kostenbeteiligung an der Seebelüftung und der Sistierung im Zuger Kantonsrat, ist wieder alles offen. Der Zuger Baudirektor Florian Weber äusserte zu den Fragen, wie es weitergehen soll und warum sich der Bund finanziell nicht beteiligt.
«Der Zugersee lebt. Der Zugersee ist kein toter See – im Gegenteil.» Wer da spricht, ist Reto Keller, Schwyzer Kantonsrat. Was Keller da am 16. April vorträgt, kommt am nächsten Tag in die grossen Zeitungen. Der kleine, aber reiche Kanton wehrte sich dagegen, sich an den Kosten der Belüftung des Zugersees zu beteiligen. Konkret geht es um einmalige Kosten von 2,3 Millionen Franken und jährliche Betriebskosten von 109'000 Franken. «Ohne Berücksichtigung der Teuerung, von Zinseffekten und so weiter», so Keller. An der Seebelüftung lässt er kein gutes Haar. Er rechnet vor: Mit dem Strom für die Seebelüftung könnte man jährlich 100 Haushalte versorgen.
Vergebens versuchte der Schwyzer Regierungsrat Sandro Patierno (Mitte) den Deal zu retten: «Der Kanton Schwyz wird mit 18 Prozent einen kleinen Anteil (der Kosten, Anm. d. Red.) übernehmen, obwohl die Seefläche des Kantons Schwyz rund 30 Prozent beträgt.» Der Kantonsrat lehnt an diesem Mittwoch die Ausgabenbewilligung mit 54 zu 43 Stimmen ab. Pikant am Abstimmungsverhalten war Reto Kellers Partei: die FDP. Sie lehnte das ab, wofür der Zuger Baudirektor Florian Weber (FDP) einstand. Wie soll es weitergehen mit dem ambitionierten Plan der Wiederbelebung des Zugersees? SVP-Kantonsrat Adrian Risi meinte zur Zuger Woche, dass nun erstmals die Behörden und Florian Weber am Zug seien. Risi, Präsident der Kommission Tiefbau und Gewässer, hat die Vorlage erstmals «abtraktandiert», zu viele offene Fragen stünden noch im Raum. Nun ist Florian Weber gefordert. Sein Name steht und fällt mit der Zuger Seebelüftung. Nun kommt es auf sein diplomatisches Geschick an, auch die Gegner ins gleiche Boot zu locken. Im Gespräch mit der Zuger Woche geht er auf die drängendsten Fragen ein.
Die Seebelüftung wurde in der kantonalen Kommission abtraktandiert. Wie gross ist die Enttäuschung, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann?
Die Tiefbaukommission hat das Geschäft in Absprache mit der Baudirektion an der Mai-Sitzung vorerst zurückgestellt. Dass es bei Projekten zu Verzögerungen kommen kann, ist normal.
Die mehrheitliche Meinung in Schwyz geht davon aus, dass eine Seebelüftung in Schwyz das Problem eher verschärfen würde. Als Laie blickt man nicht mehr durch. Hat sich Ihre Meinung gegenüber der Seebelüftung
geändert?
Die Eawag – das Wasserforschungsinstitut der ETH − hat in ihrem Bericht zur Beurteilung see-interner Massnahmen zur beschleunigten Sanierung des Zugersees von 2019 festgestellt, dass die Sanierung des Zugersees ausschliesslich durch eine Kombination von see-internen und see-externen Massnahmen möglich ist. Im Bericht wurden die Wirkung und Kosten verschiedener see-interner Massnahmen verglichen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die sogenannte «Zirkulationsunterstützung im Winter» durch den Eintrag von Pressluft im Südbecken des Zugersees eine äusserst wirksame und naturnahe technische Massnahme zur langfristigen Genesung des Zugersees darstellt. Die von der Eawag vorgeschlagenen Massnahme «Zirkulationsunterstützung im Winter» weist das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Andere Varianten, wie eine Tiefenwasserableitung oder eine Belüftung mit Sauerstoff wurden aufgrund der sehr hohen Bau- beziehungsweise Betriebskosten verworfen.
Spricht man mit Schwyzer Kantonsräten hört man eine gewisse Verbitterung gegenüber Zug heraus. Man sei von der Zuger Regierung mit dem Projekt überfahren worden. Haben Sie in der Kommunikation alles richtig gemacht?
Der Kanton Schwyz musste aufgrund der Höhe seinen Kostenanteil gemäss Finanzhaushaltsgesetz dem Kantonsrat unterbreiten. Am 16. April 2025 wurde das Geschäft im Schwyzer Kantonsrat behandelt. Davor wurde es in den Kommissionen beraten. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat die Kostenbeteiligung zu den see-internen Massnahmen anzunehmen. Der Kantonsrat lehnte jedoch die Kostenbeteiligung ab. Das Geschäft hat den vorgegebenen politischen Prozess wie vorgesehen durchlaufen.
Schwyz hätte sich bei dem Projekt mit 2,3 Millionen Franken beteiligen müssen. Warum übernimmt Zug nicht diese Kosten?
Der Kostenverteiler wurde von der Koordinationskommission für den Zugersee festgelegt. Darin sind die Anrainerkantone Zug, Schwyz und Luzern vertreten. Die Kosten werden nach dem Schlüssel 79 Prozent Kanton Zug, 18 Prozent Kanton Schwyz und 3 Prozent Kanton Luzern verteilt.
Warum beteiligt sich nicht der Bund an dem Projekt?
Der Vollzug des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes liegt bei den Kantonen. Diese sind demnach für die Finanzierung der Massnahmen zuständig.
Wie geht es nun weiter?
Die Abklärungen über das weitere Vorgehen sind noch im Gang.
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