Auszeichnungen
Nominierung für Zuger Sportpreis und die Top Sportevents
Christoph Blocher
Unter diesem Titel hat letzten Samstag im Stadthaus Winterthur die grosse Feier «150 Jahre demokratische Bundesverfassung 1874» stattgefunden. Während letztes Jahr die Feierlichkeiten zu 175 Jahren Bundesverfassung 1848 im offiziellen Bern kein Ende fanden, will man die rundere Zahl einer im Grunde noch heute bestehenden Verfassung nicht feiern.
Warum? Eine Classe politique, die mit dem EU-Rahmenvertrag die demokratischen Volksrechte schwächen, die Bürger als Gesetzgeber ausschalten und fremde Richter entscheiden lassen will, hat kein Interesse, die Volksrechte zu feiern. Schon 1866 bis 1874 musste sich die Bevölkerung ihre Rechte mühsam erkämpfen.
Winterthur stellte sich an die Spitze der demokratischen Bewegung. Und von Winterthur strahlte sie aus in andere Kantone bis hin zur neuen Bundesverfassung von 1874. Etwas später, 1891, kam als neues wichtiges Volksrecht auch die Volksinitiative hinzu.
Diese Kämpfe um mehr Volksbeteiligung in der Politik wurden nicht als abstrakte Diskussionen unter Verfassungsrechtlern, Professoren und Funktionären geführt. Sondern von leidenschaftlichen Männern aus dem Volk, die auch leidenschaftlich austeilten. Wer heute die Verrohung der politischen Kultur beklagt, sollte nur einmal die damaligen Zeitungen lesen. Dann wird klar, wie pfleglich, vielleicht allzu pfleglich es heute zugeht.
Die Verfassungen der direktdemokratischen Schweiz strahlen übrigens aus bis in die USA. Zahlreiche der dortigen Bundesstaaten haben direktdemokratische Elemente aus der Schweiz übernommen. Ob das die beiden Konkurrenten ums Präsidentenamt, Joe Biden und Donald Trump, auch wissen? Zur Kenntnis nehmen sollte es zumindest der heutige amerikanische Botschafter in der Schweiz, der unser Land als «Loch im Donut» bezeichnet hat.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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