Auszeichnungen
Nominierung für Zuger Sportpreis und die Top Sportevents
Christoph Blocher
Das Parlament will Nazi-Symbole wie das Hakenkreuz künftig verbieten. Ebenso «Propagandamittel, Zeichen und Symbole wie Gesten, Parolen, Grussformen und Fahnen». Nicht verboten werden Hammer und Sichel, obwohl die Kommunistische Parteien – auch in der Schweiz – genau mit diesen Symbolen politisierten und obwohl die roten Horden mit hundert Millionen Opfern genau wie die braunen Horden gewütet hatten.
Aber wer zu den «Guten» gehören will, muss natürlich Nazi-Gesten unter Strafe stellen. Wer gegen dieses Verbot ist, wird sofort in die Nazi-Ecke gestellt. Bei diesem Verbot «extremistischer Grussformen» erinnere ich mich ans Jahr 1997:
Damals behaupteten Kreise der amerikanischen Westküste, die Schweizer Banken hätten sich in grossem Stil an nachrichtenlosen Vermögen bereichert. Sie forderten Gold der schweizerischen Nationalbank als Wiedergutmachung. Dazu wehrte ich mich – wie später auch das Schweizer Volk – vor grossem Publikum zum Thema «Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg – eine Klarstellung». Dabei fiel mir auf, dass mich mehrere Fotografen während meiner Rede stets nur von hinten und von der Seite fotografierten.
Am Ende der Rede fragte ich einen dieser Fotografen, die in meinem Rücken ständig stehend, sitzend, sogar liegend mit ihrer Kamera gelauert und fotografiert hatten, nach dem Grund. Dieser Fotograf eines wohlbekannten Verlags sagte mir offen: «Herr Blocher, ich hatte den Auftrag, Sie – und vor allem ihre Handbewegung – während der Rede zu fotografieren, in der Hoffnung, dass Sie den rechten Arm per Zufall gegen das Publikum strecken – um Ihnen damit einen Hitlergruss zu unterschieben.» Dies sei ihm aber nicht gelungen.
Weil ich meistens auch mit den Händen rede, hätte es ihm aber auch gelingen können. Vielleicht müsste ich deswegen künftig ins Gefängnis?
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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